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Motorrad-Tuning: Welche Veränderungen sind erlaubt?


Motorrad-Tuning: Welche Veränderungen sind erlaubt?

10.10.2023 23:04 von Nachricht MotorScene (40)
Für Biker hat das eigene Motorrad oft einen ganz besonderen Stellenwert. Um für etwas mehr Individualität oder zusätzliche Leistung sorgen zu können, wird dann gerne auf Tuning-Maßnahmen zurückgegriffen. Ob zusätzliche Pferdestärken oder tiefergelegter Rahmen – viele Veränderungen sind eintragungspflichtig. Es gibt aber auch einige Tuning-Projekte, die hierzulande überhaupt nicht legal sind. Was du am Bike verändern darfst, was vom TÜV abgenommen werden muss und was gar nicht geht, haben wir uns genauer angesehen.

Optische Veränderungen: Das ist möglich
Beim Motorrad kann nicht nur die Leistung nach oben geschraubt werden. Auch die Optik lässt sich entsprechend anpassen. Eine vollständige Veränderung in kürzester Zeit ist mit zugeschnittenem Motocross Dekor zum Aufkleben möglich. Für diese optische Veränderung brauchst du auch keine Eintragung. Erlaubt ist hier nahezu alles, was gefällt. Das Bike lässt sich bei Bedarf auch tieferlegen. Dabei werden zum Beispiel spezielle Federn verbaut. Teurer, aber auffälliger, ist hingegen ein neues Sportfahrwerk. In beiden Fällen musst du die Veränderung aber eintragen lassen. Das Bike sollte dabei keinesfalls zu tief sein. Ansonsten kann die Karosserie in engen Kurven am Asphalt streifen. Natürlich lassen sich auch Xenon-Scheinwerfer nachrüsten. Du kannst auch mit einem schmaleren Lenker für sportlicheres Design sorgen. Hier ist vor allem eine ausreichend breite Grifffläche zu beachten. Schmalere Lenker müssen zudem eingetragen werden.

Leistungsboost für das Bike – ist das legal?
Grundsätzlich hast du bei den meisten Bikes zwei Möglichkeiten, um Höchstgeschwindigkeit, Pferdestärken und Beschleunigung nach oben zu treiben. Besonders beliebt ist das Chiptuning. Dabei wird ein entsprechendes Steuergerät im Motor verbaut. Dieses kannst du in der Regel selbst anschließen. Der zeitliche Aufwand beträgt dabei oft nicht mehr als 10 Minuten. Es ist jedoch trotz der einfachen Installation empfehlenswert, das Chiptuning nur von Profis durchführen zu lassen. Denn durch die geänderte Abstimmung der Software wird der Motor meist stärker strapaziert. Tuning-Profis wissen genau, welche maximale Leistung dein Bike erbringen kann. Hinsichtlich Einspritzmenge, Zündungsphase und Drehmoment kann eine Leistungssteigerung von bis zu 50 % möglich sein. Um das Maximum auszuschöpfen, braucht es meist aber auch weitere Anpassungen.

Alternativ zum Chiptuning kannst du dein Motorrad auch entdrosseln. Viele Bikes könnten rein theoretisch eine deutlich höhere Leistung erbringen, sind aber baulich entsprechend gedrosselt. Als unerlaubte Tuning-Maßnahme ist das Entdrosseln vor allem beim Roller bekannt. Dein Motorrad kannst du aber ganz legal auf eine höhere Leistung schrauben. Dabei werden in der Regel die Drosselscheiben, Distanzringe und die Drosselung am Ansaugstutzen entfernt. Auch Vergaser- und Luftfilterdrosselung werden häufig entfernt, um mehr Leistung erreichen zu können. Sowohl das Chiptuning als auch das Entdrosseln muss vom TÜV abgenommen werden.

Wie kommst du durch den TÜV?
Bei vielen Motorrad-Tunern ist das „Eintragen“ gefürchtet. Um mit deinem veränderten Bike legal am Straßenverkehr teilnehmen zu können, müssen die Änderungen vom TÜV abgenommen werden. Ist eine Veränderung nicht eintragungspflichtig, musst du auch nicht beim TÜV vorstellig werden. Grundsätzlich empfiehlt es sich, vorab Rücksprache mit der Prüfstelle zu halten. So kannst du in Erfahrung bringen, ob dein Tuning-Projekt überhaupt eine Chance hat. Auf die Prüfer macht es natürlich auch einen positiven Eindruck, wenn du nach deren fachlicher Meinung fragst. Bei der TÜV-Prüfung stehen vor allem die Qualität und Sicherheit im Vordergrund. Es ist also durchaus ratsam, das Tuning in einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen. Nach dem TÜV musst du die Änderungen übrigens noch bei der zuständigen Behörde eintragen lassen. Es reicht nicht aus, das TÜV-Gutachten und andere Papiere einfach mitzuführen. Die Tuning-Maßnahmen müssen im Fahrzeugschein vermerkt werden.

Was ist nicht legal?
Nicht alle Tuning-Maßnahmen kannst du vom TÜV abnehmen lassen. Dies ist meist auf eine verringerte Sicherheit für dich oder andere Verkehrsteilnehmer zurückzuführen. So darf etwa kein Sportauspuff ohne dB-Reduktion betrieben werden. Auch blendende Lackierungen mit Reflektoren dürfen in der Regel nicht am Motorrad aufgetragen werden. Ansonsten könnten andere Verkehrsteilnehmer in ihrer Sicht beeinträchtigt werden. Natürlich ist auch das Fahren mit einem getunten Motorrad nicht erlaubt, das die Leistung deiner Führerscheinklasse übersteigt.

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